Kurzarbeitergeld für Auszubildende |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 19.05.2020 |
Ausbildungsbeginn: Einstellung von Auszubildenden während der Kurzarbeit
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erst nach Beginn des Arbeitsausfalls in dem kurzarbeitenden Betrieb eine beitragspflichtige Beschäftigung aufnehmen, keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Ausnahmsweise wird ein solcher Anspruch gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1b dennoch gewährt, wenn die Arbeitsaufnahme aus zwingenden Gründen geboten ist. Die Aufnahme einer Berufsausbildung wird in diesem Kontext als zwingender Grund anerkannt, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Auszubildenden vorliegen.
Für die Gewährung von Kurzarbeitergeld wird KEINE Bestätigung zur Begründung der „Unvermeidbarkeit“ der Kurzarbeit für den jeweiligen Auszubildenden von der nach dem Berufsausbildungsgesetz zuständigen Stelle (z.B. IHK, HWK, etc.) benötigt.
Auswirkungen der Berufsschulzeit auf das Kurzarbeitergeld von Auszubildenden
Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld für Auszubildende ist maßgeblich ob und inwieweit ein Arbeits- bzw. Ausbildungsausfall entstanden ist. Während der Berufsschulzeiten liegt kein Ausbildungsausfall vor. Auszubildende haben für Berufsschulzeiten daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Zuletzt geändert am: 19.05.2020 um 09:50
Zurück zur Übersicht3. Sächsisches Fachkräftesymposium
Ort: AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Schirmherrschaft: Herr Staatsminister Martin Dulig
Begrüßung: Frau Dr. Katrin Ihle, Abteilungsleiterin Arbeit im SMWA
13.30 Uhr
Empfang
14.00 Uhr
Beginn und Begrüßung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky
14.10 Uhr
Grußwort Frau Dr. Ihle, Leiterin der Abteilung Arbeit, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
14.30 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion mit Unternehmen und Experten
1. Runde: Mitarbeiter finden mit Frau Willems, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
2. Runde: Mitarbeiter weiterbilden mit Herrn Prof. Koerber, TU Dresden
3. Runde: Mitarbeiter binden mit Frau Draeger, Steuerfachangestellte/Fachassistentin Lohn und Gehalt der B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
17.00 Uhr
Schlusswort und Zusammenfassung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky